| Seit Juli 2007 gelten für die Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen neue Regeln. Die EU hat sie in der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 festgelegt. Sinn dieser Verordnung ist die Rückverfolgbarkeit der Herkunft bis zum Geburtsbetrieb. Für eine Tierseuchenbekämpfung ist dieses eine Grundvoraussetzung. Diese Regeln gelten sowohl für gewerbliche Schafhalter, als auch für Hobbyhalter, unabhängig von der Bestandsgrösse. Also ab einem Schaf oder einer Ziege. | |||||||||||
| Die Registrierung von Schaf- und Ziegenhaltern.
Grundlage für die Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen ist die Erfassung der Tierhalter. Das geschieht in NRW mit einer Meldung aus unserer Formularsammlung bei der Tierseuchenkasse, die dann auch eine Registriernummer für den Betrieb zuteilt. Der zweite Schritt ist die Anforderung der Ohrmarken beim Landeskontrollverband. Auch hierfür liegt in der Formularsammlung ein Vordruck bereit, der auch für Nachbestellungen verwendet werden kann. Welche Ohrmarken sollen eingesetzt werden? Grundsätzlich müssen alle Schafe und Ziegen vor dem Verlassen des Bestandes, jedoch spätestens 9 Monate nach der Geburt gekennzeichnet werden. Zur Zeit ( 2008 ) sind für Schlachtlämmer, die in Deutschland bleiben und vor dem 12. Monat geschlachtet werden, noch die weissen Ohrmarken mit der Betriebskennzeichnung gestattet. Die neue Regel schreibt aber für die Zukunft eine individuelle Einzeltierkennzeichnung vor. Sie macht nicht nur mehr Arbeit, sondern hat auch grosse Vorteile. Bei dieser Methode kann man anhand der Nummer das Tier eindeutig erkennen. Die Ohrmarken werden paarweise abgegeben, sodass ein Schaf in beiden Ohren eine Marke mit gleicher Nummer hat. Bei Verlust einer Marke muss die Andere auch entfernt werden und beide Ohren mit einem neuen Nummernpaar versehen werden. Diese Änderung muss dann im Bestandsregister (Formularsammlung "Anlage "C") vermerkt werden. |
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weisse Ohrmarke für eine Betriebskennzeichnung
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DE = Deutschland
ME = Kfz- Kennzeichen = Kreis-Mettmann 0320674 = Die letzten Ziffern der Betriebsnummer |
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DE = Deutschland
01 = Tierart = Schaf und Ziege 05 = Bundesland 8 Stellen für die Einzeltierkennzeichnung |
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gelbes Ohrmarkenpaar für eine Einzeltierkennzeichnung
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Der Länderschlüssel
Österreich = AT = 040 Belgien = BE = 056 Dänemark = DK = 208 Finnland = FI = 246 Frankreich = FR = 250 Deutschland = DE = 276 Griechenland = EL = 300 Irland = IE = 372 Italien = IT = 380 Luxemburg = LU = 442 Niederlande = NL = 528 Portugal = PT = 620 Spanien = ES = 724 Schweden = SE = 752 Vereinigtes Königreich = UK = 826 |
Die Bundesländer
01 = Schleswig-Holstein 02 =Hamburg 03 = Niedersachsen 04 = Bremen 05 = Nordrhein-Westfalen 06 = Hessen 07 = Rheinland-Pfalz 08 = Baden-Württemberg 09 = Bayern 10 = Saarland 11 = Berlin 12 = Brandenburg 13 = Mecklenburg- Vorpommern 14 = Sachsen 15 = Sachsen-Anhalt 16 = Thüringen |
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